GoBD klar erklärt: Unsere Beratung bringt Sicherheit
Die „Grundätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) sind in vielen Unternehmen entweder ein Schreckgespenst – oder unbekannt. Dabei gelten sie für so gut wie alle Unternehmen. Die GoBD beinhalten zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die viele Unternehmer ratlos machen. Ein Beispiel ist die Verfahrensdokumentation: Kaum jemand hat sie, aber Finanzämter fragen bei Betriebsprüfungen zuerst danach. Aber das ist alles kein Grund zur Panik: Wir beraten Sie rund um die GoBD, setzen Optimierungen um und erstellen Ihre Verfahrensdokumentation. Für alle aktuellen Anforderungen, und laufend bei Änderungen.