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Weihnachtsfeier

Absagen gehen nicht zu Lasten der Kollegen

Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen an Arbeitnehmer und deren Angehörige im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind bis zu € 110,00 pro Arbeitnehmer lohnsteuerfrei (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Der Freibetrag gilt je Betriebsveranstaltung und für bis zu maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Bei der Ermittlung des Freibetrages sind nach Auffassung der Finanzverwaltung die zu berücksichtigenden Aufwendungen „zu gleichen Teilen auf alle bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen“ (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14.10.2015, IV C 5 – S 2332/15/100001 Ziffer 4). Die Finanzverwaltung lässt somit die Aufteilung der Gesamtkosten nicht durch die Anzahl der geladenen und ursprünglich einkalkulierten Arbeitnehmer zu.

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