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Rundfunkbeitrag

Seit 1.1.2013 wird der Rundfunkbeitrag in Deutschland unabhängig vom tatsächlichen Besitz eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes erhoben.

Rundfunkbeitrag

Seit 1.1.2013 wird der Rundfunkbeitrag in Deutschland unabhängig vom tatsächlichen Besitz eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes erhoben. Der Beitrag knüpft vielmehr an das Innehaben einer Wohnung an. Gegen diese neue Art der Beitragserhebung haben diverse Bürger vor dem Landgericht (LG) Tübingen geklagt. Das LG war der Auffassung, der Rundfunkbeitrag und insbesondere die hoheitlichen Vorrechte der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Beitreibung würden gegen das Unionsrecht verstoßen.

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