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Reisekostenerstattungen und Progressionsvorbehalt

Ausländische Einkünfte unter dem Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt

Unter Progressionsvorbehalt wird die Einbeziehung von in Deutschland steuerfreien oder nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünften in die Berechnung des persönlichen Steuersatzes verstanden. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 32b Einkommensteuergesetz (EStG). Der Steuerpflichtige versteuert damit sein inländisches steuerpflichtiges Einkommen zu dem Steuersatz, der sich ergibt, wenn die steuerbefreiten oder nicht in Deutschland zu erfassenden Einkünfte steuerpflichtig wären.

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