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Neue Umzugspauschalen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Umzugskosten

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 9.9. Lohnsteuerrichtlinien- LStR- 2015). Die Finanzverwaltung lässt dabei die tatsächlichen Umzugskosten bis zur Höhe der Beträge zum Werbungskostenabzug zu, die nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gezahlt werden können.

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