Jetzt Newsletter abonnieren: Bleiben Sie informiert und registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter.

Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter wieder abbestellen.

Datenschutz*

Eins ist sicher: Hier finden Sie was Sie suchen!

Home

Steuernews Ärzte

Mindestlöhne in der Pflege

Lohnfestsetzungen bis 30.4.2020

Dritte Verordnung

Zum 1.11.2017 ist die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ in Kraft getreten. Die Verordnung gilt bis April 2020 und sieht unter anderem verbindliche Mindestlöhne vor. Die Verordnung gilt bundesweit – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche.

Vollständigen Artikel lesen
Sicher steuern. Informiert. Newsletter registrieren

Weitere Steuernews Ärzte