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Medizinische Telefonberatung

EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht

Gesundheitstelefon

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin unterliegen bekanntlich nicht der Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes/UStG). Mit der Frage, ob diese Steuerbefreiung auch für gesundheitliche Beratung am Telefon gilt, befasst sich gerade der Europäische Gerichtshof (EuGH). Anlass ist ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.9.2018, XI R 19/15.

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