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Lohnzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Steuerfalle bei steuerfreien Zuschlägen

Steuerfreie Lohnzuschläge

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind grundsätzlich steuerfrei (§ 3b Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Zuschläge nur für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil bestätigt (vom 29.11.2016, VI R 61/14).

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