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Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Zur Schaffung von Investitionsanreizen wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz die „degressive“ Abschreibung wieder eingeführt. Für in den Steuerjahren 2020 und 2021 angeschaffte Wirtschaftsgüter kann eine degressive AfA bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % pro Jahr, wahlweise in Anspruch genommen werden.

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