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Ländererlass zur neuen Erbschaftsteuer

Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung veröffentlicht

Koordinierter Ländererlass

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem den koordinierten „Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes“ bekannt gegeben. Der 89-seitige neue Erlass vom 22.6.2017 behandelt die Steuerbefreiung für von Todes wegen oder mittels lebzeitiger Schenkung übertragenen Betriebsvermögen bzw. Beteiligungen an Unternehmen. Der Erlass ersetzt nicht die Erbschaftsteuer-Richtlinien aus dem Jahr 2011. Für die steuerliche Gestaltungspraxis bietet der Erlass Hilfestellung für diverse offene und ungeklärte Fragen rund um das neue Erbschaftsteuerrecht.

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