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Klageerhebung über Elster

Einfache E-Mails reichen für Klagen an ein Finanzgericht nicht aus.

Elster-Portal

Während ein Einspruch gegen einen Steuerverwaltungsakt über das Elster-Onlineportal elektronisch eingelegt werden kann, ist die Erhebung einer Klage über diesen Weg unzulässig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 26.4.2017, K 2792/14 E).

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