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International grenzüberschreitend tätige Freiberufler

Beschränkte Steuerpflichten

Inlandsbezug für Freiberufler

Werden Freiberufler ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland tätig, unterliegen sie in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht, sofern sie inländische Einkünfte erzielen. Der Inlandsbezug ergibt sich im Regelfall entweder aus der Verwertung einer Tätigkeit (welche ggf. bereits im Ausland vorbereitet oder ausgeübt wurde), oder wenn der Freiberufler eine feste Einrichtung im Inland (Betriebsstätte) unterhält oder begründet.

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