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Hausnotruf im Altenheim

Der Betreiber einer Seniorenresidenz hatte den Bewohnern ein Hausnotrufsystem für monatlich € 17,90 angeboten.

Hausnotrufsystem

Der Betreiber einer Seniorenresidenz hatte den Bewohnern ein Hausnotrufsystem für monatlich € 17,90 angeboten. Darüber hinaus verrechnete der Betreiber eine Betreuungspauschale von monatlich € 75,00 unter anderem für Beratung und Unterstützung in Fragen zur altersgerechten Betreuung und Pflege, Vermittlung und Hilfeleistung von und bei Arztbesuchen, Rezeptbestellung und -besorgung, Taxibestellung sowie für Bildung und Deckung kultureller Bedürfnisse. Umsatzsteuer hatte der Betreiber sowohl auf die Hausnotrufpauschale als auch auf die Betreuungspauschale nicht verrechnet. Der Umsatzsteuerprüfer des zuständigen Finanzamts sah darin eine Umsatzsteuerpflicht und forderte entsprechend Umsatzsteuer nach. Die Vorinstanz, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, folgte der Auffassung des Finanzamtes (Urteil vom 2.6.2016, 7 K 7107/13). Der BFH war allerdings anderer Ansicht.

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