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Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner

Seit 2009 steht jedem Kapitalanleger ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 zu.

Sparer-Pauschbetrag

Seit 2009 steht jedem Kapitalanleger ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 zu. Gemeinsam veranlagte Ehegatten (als auch eingetragene Lebenspartner) erhalten einen Gesamtbetrag von € 1.602,00. Sofern Ehegatten und Lebenspartner nicht gemeinsam veranlagt werden, kann jeder von ihnen einen Sparer-Pauschbetrag von € 801,00 in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere für dauerhaft getrennt lebende Ehegatten.

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