Jetzt Newsletter abonnieren: Bleiben Sie informiert und registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter.

Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter wieder abbestellen.

Datenschutz*

Eins ist sicher: Hier finden Sie was Sie suchen!

Home

Steuernews Mandanten

Bekanntgabefiktion bei privaten Postdienstleistern

Wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt

Bekanntgabe

Ein Steuerverwaltungsakt (u. a. Steuerbescheid) wird erst wirksam, wenn er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen sein wird, bekannt gegeben wird (§ 122 Abs. 1 Abgabenordnung/AO). Wird ein (schriftlicher) Steuerverwaltungsakt einem inländischen Adressat auf dem Postweg übermittelt, gilt der Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (Bekanntgabefiktion § 122 Abs. 2 AO). Für postalische Übermittlungen im Ausland gilt eine Frist von einem Monat. Der Zugangszeitpunkt ist im Streitfall von der Finanzbehörde nachzuweisen.

Vollständigen Artikel lesen
Sicher steuern. Informiert. Newsletter registrieren

Weitere Steuernews Mandanten