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Steuernews Mandanten

Abgabefristen in der Corona-Krise

Finanzverwaltungen gewähren Fristverlängerungen

Allgemeine Abgabefrist

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für 2019 selbst erstellen, müssen diese bereits am 31.7.2020 ihrem Wohnsitzfinanzamt zuschicken. Steuererklärungen von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfeverein oder einer anderen zur Beratung befugten Institution können bis zum Ablauf des Monats Februar 2021 eingereicht werden.

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