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Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung

Erforderliche Anbieterzertifizierung

Gesundheitsförderung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn sogenannte Präventionskurse bezahlen. Diese Präventionskurse müssen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Der Höchstbetrag an Leistungen beträgt pro Arbeitnehmer € 500,00 im Kalenderjahr (§ 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes – EStG).

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